Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma DR Events
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in zwei Bereiche gegliedert. Sie dienen zur Vereinfachung der Geschäftsbeziehungen. Hier findet man alle grundsätzlichen Regelungen, die für die Abwicklung von Aufträgen und Handlungen gelten. Weitere, individuell getroffene Regelungen (ausschließlich in Schriftform) gelten darüber hinaus.
Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete und Service für die Bereiche Vermietung und Dienstleistung
Teil B: Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf: für Warenverkauf und Installation
Achtung: Es die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil A Miete und Service
Stand 05/2012
§1 Defifnition
Die DR Events wird als Verkäufer bezeichnet, die andere Partei als Käufer
§2 Allgemeines
2.1. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt.).
2.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen, Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
2.3. Es gilt immer die jeweils neueste Fassung dieser AGB. Der Käufer sollte sich vor Vertragsabschluss über den neuesten Stand der AGB erkundigen.
2.4. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.
2.5. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz für den Geschäftsbetrieb gespeichert und nicht an Dritte herausgegeben.
2.6. Für den Geschäftsbereich „Vermietung & Service“ gelten darüber hinaus die Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil A „Miete und Service“
§3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Angebote des Verkäufers sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
3.2. Abgeschlossene Verträge werden durch mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung für beide Seiten verbindlich festgelegt und rechtsgültig. Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch im Fall einer mündlichen Absprache kann auf die Erfordernis der schriftlichen Bestätigung nicht verzichtet werden.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag (Kaufleute)
4.1. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden, auch aus wichtigen Gründen, ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Expresslieferungen.
4.2. Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen sind unzulässig. Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen.
4.3. Erklärt sich der Verkäufer in vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit, ist er berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 15,- EUR sowie anfallende Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Rücknahmen erfolgen ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und in einer für den Verkäufer frachtfreien Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren behält sich der Verkäufer zusätzliche Abzüge vor.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Privatkauf), Widerruf
5.1. Ist der Käufer eine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so weisen wir darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Ausgenommen ist Ware, die auf Bestellung durch den Käufer angefertigt worden ist. Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Soweit Sie von Ihrem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch ma- chen, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Wi- derrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht ha- ben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: DR Events, Inh. Dominik Rüpp, Schmiedestr. 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
§6. Ausschluss des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei Sonderanfertigungen (z.B. Showlaseranlagen)
Soweit der Kunde Sonderanfertigungen bestellt, steht ihm kein Widerrufsrecht nach 5.1. zu.
§7. Preise
7.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und – sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Die Preisangaben gegenüber Privatpersonen (Verbraucher gem. BGB) sowie in unserer Gebrauchtwarenliste verstehen sich inklusive der jeweils gültigen MwSt.
7.2. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
7.3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
7.4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Rheda-Wiedenbrück. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für den Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
7.5. Eine Skontogewährung erfolgt nur nach Vereinbarung und hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
§8. Zahlungsbedingungen
8.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. Leistungserbringung gegen Nachnahme, Vorkasse oder Barzahlung.
8.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Diese richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und wird auf 18% p.a. festgelegt.
8.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.4. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Lastschriftrückgabe oder Nichteinlösung eines Schecks, ist der Verkäufer berechtigt, alle offenen, auch gestundeten, Rechnungen fällig zu stellen. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse auszuführen. Dies berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen.
8.5. Zahlungen sind in für den Verkäufer spesenfreier Weise zu bezahlen. Anfallende Kosten bei Lastschrift- oder Scheckrückgaben werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H. von 10,- EUR dem Kunden belastet.
8.6. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
§9 Lieferung und Leistung
9.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Rheda- Wiedenbrück auf Kosten des Käufers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
9.2. Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören beispielsweise auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.
9.4. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
9.5. Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerungen nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
9.6. Der Verkäufer ist ausdrücklich zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§10. Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang
10.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Rheda- Wiedenbrück auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
10.2. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer, wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, so ist der Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen
10.3. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
10.4. Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen.
10.5. Bei Versand von Leuchtstoffröhren, Leuchtmittel und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch der Verkäufer keine Haftung.
§11 Eigentumsvorbehalt
11.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen des Verkäufers durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Verkäufer, auch im Falle der Weiterverarbeitung oder Umbildung. (Vorbehaltsware)
11.2. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache anteilig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer ein (Mit-)Eigentum zusteht wird im folgenden als ebenfalls als Vorbehaltsware bezeichnet.
11.3. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie aus anderen Rechtsgründen (Versicherung, unerlaubte Handlung), auch im Falle der Weiterverarbeitung, an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderung innerhalb von 8 Tagen zu nennen (Betrag, Fälligkeit, Anschrift etc.) und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer außerdem, die Forderungsabtretung seinerseits den Schuldnern des Käufers bekannt zu geben.
11.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Folgen haben.
11.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
11.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11.7. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer zustehen, werden dem Verkäufer Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, sobald der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 30% übersteigt.
§12. Gewährleistung
12.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum.
12.2. Leuchtmittel, Gebraucht-Geräten und als „defekt“ gekennzeichnete Ware sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt außerdem bei Eingriff an den Gegenständen, bei unüblichem oder außergewöhnlichem Gebrauch, bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungshinweisen, bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
12.3. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur.
12.4. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser die schadhafte Ware dem Verkäufer zu überbringen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Ware ist sorgfältig zu verpacken und frachtfrei an den Verkäufer zu senden.
12.5. Der Käufer erhält nach Wahl des Verkäufers Mängelbeseitigung (Nachbesserung), Umtausch oder Warengutschrift. Der Umtausch kann auch gegen Ware gleicher Art und Güte erfolgen. Schlägt eine dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
12.6. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für Umtausch oder ersetzte oder reparierte Teile.
12.7. Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Kundenwunsch nicht ausgeführt wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
§13. Allgemeine Haftungsbeschränkungen und Hinweise
13.1. Der Verkäufer weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb in öffentlichen Gebäuden, Bühnen oder Versammlungsstätten geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. -vorschriften insbesondere für Sachverständigenabnahmen hin. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, diese zu beachten, sowie Montage, Installation, Betrieb und Abnahme gemäß diesen Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit außerdem, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften mitzuteilen, sowie für die Montage, Installation, Betrieb und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
13.2. Die gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, müssen diese bei einem kompetenten Fachmann oder beim Verkäufer geklärt werden.
13.3. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung durch den Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§14. Sonstiges
14.1. Erfüllungsort ist in Rheda-Wiedenbrück,
Schmiedestr. 9.
14.2. Der Gerichtsstand ist in Rheda- Wiedenbrück, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
14.4. Für die Vermietung und Dienstleistungen gelten darüber hinaus unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Miete und Service“